Checkmaster:Lizenzbestimmungen

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Die Checkmaster:GNU Freie Dokumentationslizenz (GNU FDL) erlaubt es, Artikel aus dem Checkmaster anderswo zu verwenden. Dabei sind jedoch die Lizenzbedingungen der GNU FDL zu beachten. Als Dokument im Sinne der Lizenz gilt jeder einzelne Artikel (also nicht der Checkmaster als Ganzes).

Permission is granted to copy, distribute and/or modify this document under the terms of the GNU Free Documentation License, Version 1.2 or any later version published by the Free Software Foundation; with no Invariant Sections, with no Front-Cover Texts, and with no Back-Cover Texts.
A copy of the license is included in the section entitled "GNU Free Documentation License".


Da die Lizenz aus dem US-amerikanischen Recht stammt und ursprünglich für Softwaredokumentationen entworfen wurde und nicht für ein Projekt wie den Checkmaster oder allgemein für Wikipedia's, ist unter Umständen ein gewisses Maß an Auslegung notwendig. Die Mitarbeiter der Wikipedia arbeiten zur Zeit an allgemeinen Richtlinien für die Verwendung von Inhalten der Wikipedia. Vermutlich werden diese Richtlinien dann auch für den Checkmaster übernommen. Die folgenden Bestimmungen sind deshalb als vorläufig und nicht rechtswirksam anzusehen. Im Zweifelsfall gilt der Wortlaut der GNU FDL.

Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung der GNU FDL Sie nicht von der Beachtung anderer Rechte entbindet, insbesondere der Markenrechte des HJB-Verlagesan der Bezeichnung Ren Dhark.

Unveränderte Kopien

Einzelne Artikel oder der gesamte Inhalt des Checkmasters dürfen unverändert für Print- und Onlinepublikationen übernommen werden. Dabei ist der Abschnitt 2 der GFDL zu beachten. Die Kopie muss dabei vollständig erfolgen, insbesondere ist die Änderungshistorie (sprich die Namen der am Dokument beteiligten Autoren) mit zu kopieren.

siehe auch http://en.wikipedia.org/wiki/wikipedia:verbatim_copying

Modifikationen

Werden Teile eines Artikels verändert, so ist der Abschnitt 4 der GFDL zu beachten. Insbesondere muss Folgendes gegeben sein:

  • Die veränderte Version oder das neue Werk muss wieder unter der GFDL lizenziert sein.
  • Es muss auf die Urheberschaft des Originals hingewiesen werden.
  • Es muss Zugang zu einer "transparent copy" gewährt werden (im Falle eines Artikels der Wikipedia sein Text in Wikisyntax, HTML oder einem anderen maschinenlesbaren Format, dessen Spezifikationen frei verfügbar sind).

Praktische Anwendung in Online-Medien

Im Falle einer Online-Weiterverbreitung von Inhalten des Checkmasters besteht ein informelles "Gentlemen-Agreement": In der Regel werden Autoren damit einverstanden sein, wenn statt einer wörtlichen Auslegung der Lizenz (physische Kopie aller relevanten Daten, Bereitstellung einer transparent copy) folgender Satz unter jeden übernommenen Artikel (im Beispiel: Artikel XYZ) gestellt wird:

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel XYZ aus der freien Enzyklopädie Checkmasterund steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autorenverfügbar, dort kann man den Artikel bearbeiten.

"Checkmaster" sollte ein direkter Link auf die Cehckmaster-Hauptseite, "Artikel XYZ" sollte ein direkter Link auf den entsprechenden Artikel in der Wikipedia sein, "Liste der Autoren" sollte ein direkter Link auf die Versionsgeschichte des jeweiligen Artikels und "Artikel bearbeiten" ein direkter Link auf das Bearbeitungsfenster des Artikels sein (Die Linksyntax ist obigem Beispiel entnehmbar). "GNU Lizenz für freie Dokumentation" sollte auf eine lokale(!) Kopie der Lizenz linken.

Zitate

Selbstverständlich darf aus der Wikipedia, genau wie aus jedem anderen Werk auch, zitiert werden. Dabei sind die im Urheberrecht festgelegten Grenzen zu beachten.